Wenn es zur scheidung kommt wird grundsätzlich jeder vermögenzuwachs in der ehe so geteilt dass am ende jeder ehegatte zur hälfte am vermögenzuwachs partizipiert halbteilungsgrundsatz.
Vordruck vereinbarung umgangsrecht.
Wollen unter 25jährige alg ii bezieher umziehen werden bedarfe für unterkunft und heizung für die neue unterkunft bis zur vollendung des 25.