Wenn es zur scheidung kommt wird grundsätzlich jeder vermögenzuwachs in der ehe so geteilt dass am ende jeder ehegatte zur hälfte am vermögenzuwachs partizipiert halbteilungsgrundsatz.

Vordruck vereinbarung umgangsrecht.
Eine trennungsvereinbarung kann geschlossen werden wenn ein ehepaar der meinung ist dass ihre ehe nicht mehr zu retten ist.