Zahlungserinnerung höflich vorlage. Nein aus unsere sicht und erfahrung sollte man weder eine rechnung noch eine mahnung auch nicht die erste mahnung oder zahlungserinnerung ohne konkrete datumsmäßige fristsetzung versenden. Solltest du selbst eine mahnung erhalten haben auf der die umsatzsteuer auf die mahngebühr geschlagen.