
Abmahnung unentschuldigtes fehlen. Unentschuldigtes fehlen in berufsschule und betrieb. Eine abmahnung droht wie bereits erwähnt gilt in der ausbildung eine teilnahmepflicht. Unentschuldigtes fehlen in der berufsschule kann auch zu einer abmahnung führen. Entscheidend bei der abmahnung für ein unentschuldigtes fehlen sind die vereinbarungen im arbeitsvertrag.
Bei einer personen oder einer betriebsbedingten kündigung muss der arbeitgeber im vorfeld keine abmahnung aussprechen denn hier kann der arbeitnehmer den kündigungsgrund nicht beeinflussen indem er sein verhalten ändert. Unentschuldigtes fernbleiben vom arbeitsplatz gehört zum beispiel dazu. Doch nicht in jedem fall muss einer kündigung eine abmahnung wegen unentschuldigtem fehlen vorausgehen. Unentschuldigtes fehlen in der ausbildung ob in der berufsschule oder direkt im ausbildungsbetrieb wird kein ausbilder lange tolerieren.
Eine abmahnung wegen unentschuldigtem fehlen grundsätzlich ist eine abmahnung nur im zusammenhang mit einer verhaltensbedingten kündigung notwendig. Unentschuldigtes fehlen am arbeitsplatz kann als respektlosigkeit den kollegen gegenüber angesehen werden und als störung im leistungsbereich. Darüber hinaus wird der mitarbeiter darauf aufmerksam gemacht dass er bei wiederholung mit einer entlassung rechnen muss. Eine abmahnung wegen unentschuldigtem fehlen ist daher im arbeitsrecht gang und gebe und soll das fehlverhalten aufzeigen sowie gleichzeitig die chance zur besserung geben.
Wird diese nicht angenommen kann eine verhaltensbedingte kündigung die folge sein.