
Anstellungsvertrag gleich arbeitsvertrag. Grundsätzlich kann durch den geschäftsführervertrag der aufgabenbereich des geschäftsführers eingeschränkt werden. Der begriff anstellungsvertrag wird häufig mit dem vom arbeitsvertrag gleichgesetzt. Eine unterscheidung zwischen arbeitnehmer und dienstleister ist deshalb nötig weil regeln wie 611 a benachteiligungsverbot 611 b arbeitsplatzausschreibung 612 a maßregelungsverbot 613 a betriebsübergang 622 kündigungsfristen bgb nur für arbeitsverträge gelten. Anstellungsvertrag und arbeitsvertrag meinen prinzipiell das gleiche.
Es gelten die bestimmungen des nachweisgesetzes die den arbeitgeber verpflichten bis spätestens einen monat nach arbeitsaufnahme wesentliche vertragsbedingungen schriftlich festzuhalten und auszuhändigen. Es müssen beispielsweise die regelungen zum umgang mit krankmeldung sowie vergütung und urlaubsanspruch geklärt werden. Der normalfall ist ein arbeitsvertrag denn anstellungsverträge gibt es üblicherweise nur für geschäftsführer und prokuristen. Vertraglich ist dieser dann an entsprechende rechte und pflichten gebunden.
Nach außen hin repräsentiert er allerdings eine volle handlungsbefugnis. Arbeitsverträge gibt es in unterschiedlichen ausprägungen. Auch verschwiegenheitsklauseln sind keine seltenheit. Zudem müssen in ihm informationen hinsichtlich der auszuübenden tätigkeit der arbeitszeit sowie zum gehalt vermerkt werden.
Demnach ist ein arbeitsvertrag auch mündlich möglich eine mündliche zusage.