
Anstellungsvertrag gleich arbeitsvertrag. Der normalfall ist ein arbeitsvertrag denn anstellungsverträge gibt es üblicherweise nur für geschäftsführer und prokuristen. Nach außen hin repräsentiert er allerdings eine volle handlungsbefugnis. Es gelten die bestimmungen des nachweisgesetzes die den arbeitgeber verpflichten bis spätestens einen monat nach arbeitsaufnahme wesentliche vertragsbedingungen schriftlich festzuhalten und auszuhändigen. Grundsätzlich kann durch den geschäftsführervertrag der aufgabenbereich des geschäftsführers eingeschränkt werden.
Arbeitsverträge gibt es in unterschiedlichen ausprägungen. Anstellungsvertrag und arbeitsvertrag meinen prinzipiell das gleiche. Es müssen beispielsweise die regelungen zum umgang mit krankmeldung sowie vergütung und urlaubsanspruch geklärt werden. Der begriff anstellungsvertrag wird häufig mit dem vom arbeitsvertrag gleichgesetzt.
Zudem müssen in ihm informationen hinsichtlich der auszuübenden tätigkeit der arbeitszeit sowie zum gehalt vermerkt werden. Eine unterscheidung zwischen arbeitnehmer und dienstleister ist deshalb nötig weil regeln wie 611 a benachteiligungsverbot 611 b arbeitsplatzausschreibung 612 a maßregelungsverbot 613 a betriebsübergang 622 kündigungsfristen bgb nur für arbeitsverträge gelten. Demnach ist ein arbeitsvertrag auch mündlich möglich eine mündliche zusage. Auch verschwiegenheitsklauseln sind keine seltenheit.
Der anstellungsvertrag muss in jedem fall die daten des mitarbeiters und des unternehmens enthalten.