
Anstellungsvertrag gleich arbeitsvertrag. Der anstellungsvertrag muss in jedem fall die daten des mitarbeiters und des unternehmens enthalten. Vertraglich ist dieser dann an entsprechende rechte und pflichten gebunden. Es müssen beispielsweise die regelungen zum umgang mit krankmeldung sowie vergütung und urlaubsanspruch geklärt werden. Anstellungsvertrag und arbeitsvertrag meinen prinzipiell das gleiche.
Arbeitsverträge gibt es in unterschiedlichen ausprägungen. Grundsätzlich kann durch den geschäftsführervertrag der aufgabenbereich des geschäftsführers eingeschränkt werden. Nach außen hin repräsentiert er allerdings eine volle handlungsbefugnis. Demnach ist ein arbeitsvertrag auch mündlich möglich eine mündliche zusage.
Auch verschwiegenheitsklauseln sind keine seltenheit. Eine unterscheidung zwischen arbeitnehmer und dienstleister ist deshalb nötig weil regeln wie 611 a benachteiligungsverbot 611 b arbeitsplatzausschreibung 612 a maßregelungsverbot 613 a betriebsübergang 622 kündigungsfristen bgb nur für arbeitsverträge gelten. Der normalfall ist ein arbeitsvertrag denn anstellungsverträge gibt es üblicherweise nur für geschäftsführer und prokuristen. Diese punkte sollte der vertrag beinhalten.
Der begriff anstellungsvertrag wird häufig mit dem vom arbeitsvertrag gleichgesetzt.