
Anstellungsvertrag gleich arbeitsvertrag. Der anstellungsvertrag muss in jedem fall die daten des mitarbeiters und des unternehmens enthalten. Der begriff anstellungsvertrag wird häufig mit dem vom arbeitsvertrag gleichgesetzt. Eine unterscheidung zwischen arbeitnehmer und dienstleister ist deshalb nötig weil regeln wie 611 a benachteiligungsverbot 611 b arbeitsplatzausschreibung 612 a maßregelungsverbot 613 a betriebsübergang 622 kündigungsfristen bgb nur für arbeitsverträge gelten. Auch verschwiegenheitsklauseln sind keine seltenheit.
Arbeitsvertrag dienstvertrag der arbeitsvertrag ist eine unterform des dienstvertrags nach 611 ff bgb mit der besonderheit dass seine parteien arbeitgeber und arbeitnehmer sind. Nach außen hin repräsentiert er allerdings eine volle handlungsbefugnis. Der normalfall ist ein arbeitsvertrag denn anstellungsverträge gibt es üblicherweise nur für geschäftsführer und prokuristen. Zudem müssen in ihm informationen hinsichtlich der auszuübenden tätigkeit der arbeitszeit sowie zum gehalt vermerkt werden.
Arbeitsverträge gibt es in unterschiedlichen ausprägungen. Demnach ist ein arbeitsvertrag auch mündlich möglich eine mündliche zusage. Anstellungsvertrag und arbeitsvertrag meinen prinzipiell das gleiche. Vertraglich ist dieser dann an entsprechende rechte und pflichten gebunden.
Es gelten die bestimmungen des nachweisgesetzes die den arbeitgeber verpflichten bis spätestens einen monat nach arbeitsaufnahme wesentliche vertragsbedingungen schriftlich festzuhalten und auszuhändigen.