
Arbeitsvertrag für arbeitnehmer. Arbeitgeber kann die kosten der lohnpfändung nicht auf den arbeitnehmer abwälzen. Die mit der bearbeitung von lohn oder gehaltspfändungen verbundenen kosten des arbeitgebers fallen diesem selbst zur last. Arbeitnehmer haben das recht auf ein gewisses maß an urlaub im jahr das der erholung von den arbeitsstrapazen dient. Entscheidet sich ein arbeitnehmer seinen arbeitsvertrag zu kündigen ist diese frist immer einzuhalten sie verändert sich nicht mit länge der betriebszugehörigkeit.
Die beiden vertragspartner werden arbeitgeber und arbeitnehmer genannt. Eine vertragsklausel die den arbeitnehmer zur schweigepflicht über seinen arbeitsverdienst verpflichtet ist grundsätzlich unwirksam weil sie mit der grundgesetzlich garantierten koalitionsfreiheit unvereinbar ist. Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte beschäftigung bei anwendung des musters ist zu prüfen welche vertragsbestimmungen übernommen werden wollen.