
Arbeitsvertrag für arbeitnehmer. Die mit der bearbeitung von lohn oder gehaltspfändungen verbundenen kosten des arbeitgebers fallen diesem selbst zur last. Die beiden vertragspartner werden arbeitgeber und arbeitnehmer genannt. Arbeitgeber kann die kosten der lohnpfändung nicht auf den arbeitnehmer abwälzen. Termindruck zum beispiel kann schließlich schnell nerven und kräfte schwinden lassen woran die qualität der arbeitsergebnisse mitunter leidet.
Arbeitnehmer haben das recht auf ein gewisses maß an urlaub im jahr das der erholung von den arbeitsstrapazen dient. Eine vertragsklausel die den arbeitnehmer zur schweigepflicht über seinen arbeitsverdienst verpflichtet ist grundsätzlich unwirksam weil sie mit der grundgesetzlich garantierten koalitionsfreiheit unvereinbar ist. Im arbeitsvertrag muss festgehalten werden dass der arbeitnehmer in der gesetzlichen rentenversicherung freiwillig die stellung eines versicherungspflichtigen arbeitnehmers einnehmen kann wenn er die rentenversicherungspflicht auswählt.