Es entspricht ständiger rechtsprechung dass rückständiger unterhalt der verwirkung unterliegt wenn dafür die von der rechtsprechung dafür entwickelten voraussetzungen vorliegen. Im bereich des markenrechts und des wettbewerbsrecht besteht neben der abmahnung noch eine weite möglichkeit um auf etwaige verletzungshandlungen zu reagieren. In der praxis kommen folgende fälle vor. aufforderungsschreiben muster rechtsanwalt
Zugewinnausgleich Der Auskunftsanspruch Nach 1379 Bgb