Befristeter arbeitsvertrag schweiz. Nein grundsätzlich kann ein befristeter arbeitsvertrag weder vom arbeitnehmer noch vom arbeitgeber vorzeitig gekündig werden. Befristete arbeitsverträge dürfen nicht verkettet werden indem immer wieder neue befristete arbeitsverträge abgeschlossen werden. Ein befristeter arbeitsvertrag kann nicht durch ordentliche kündigung aufgelöst werden. Dies kann ihnen bei einer vorzeitigen beendigung des arbeitsvertrages hohe kosten ersparen.
Wie bei allen dauerschuldverhältnissen so auch beim arbeitsvertrag kann die beendigung auf 2 grundsätzlichen wegen bewerkstelligt werden. Ein befristeter arbeitsvertrag endet ohne kündigung mit ablauf der frist. Dies weil damit rechtliche ansprüche zb. Auf längere lohnfortzahlung längere kündigungsfristen etc umgangen werden können.
Es bleibt für die vorzeitige beendigung nur der aufhebungsvertrag im gegenseitigen einverständnis oder die fristlose entlassung sofern die voraussetzungen dafür gegeben sind. Vereinbaren sie auch bei befristeten arbeitsverträgen eine probezeit und eine vorzeitige kündigungsmöglichkeit. Bei kettenarbeitsverträgen werden die gerichte davon ausgehen dass es sich aus rechtlicher sicht um ein einziges arbeitsverhältnis und nicht um mehrere handelt. Befristete arbeitsverträge benötigen zu ihrer beendigung keiner kündigung.