Betriebsbedingte kündigung elternzeit sozialauswahl. Der arbeitgeber ist bei einer betriebsbedingten kündigung verpflichtet den konkret zu kündigenden arbeitnehmer aus einem kreis vergleichbarer arbeitnehmer auszuwählen. Nach der elternzeit sieht es jedoch anders aus dann können nur noch aspekte der sozialauswahl vor dem rauswurf schützen. Dass eine kündigung während der elternzeit für zulässig erklärt wird stellt die absolute ausnahme dar. Die sozialauswahl bei der betriebsbedingten kündigung bedeutet dass der arbeitgeber den zu kündigenden arbeitnehmer nicht nach belieben sondern nur nach gesetzlichen kriterien auswählen darf.
Betriebsbedingte kündigung unter einer betriebsbedingten kündigung versteht man eine kündigung die aus dringenden betrieblichen erfordernissen vom arbeitgeber ausgesprochen wird. Soziale auswahl bei der betriebsbedingten kündigung. Da sich bis zum ablauf ihrer elternzeit eine anderweitige beschäftigungsmöglichkeit ergeben könnte ist die kündigung gerade nicht durch dringende betriebliche erfordernisse bedingt. Die kündungsgründe stammen somit aus der sphäre des arbeitgebers wodurch sich die betriebsbedingte kündigung von der personenbedingten oder verhaltensbedingten kündigung unterscheidet.
Eine betriebsbedingte kündigung ist oft besonders ärgerlich weil der arbeitnehmer wenn überhaupt nur einen geringen einfluss auf diese hat. Eine betriebsbedingte kündigung ist in der elternzeit nur unter sehr engen voraussetzungen möglich. Gerade deswegen sollte eine betriebsbedingte kündigung nicht ohne weiteres hingenommen werden. Möglichkeit der kündigung bei betriebsbedingter kündigung und elternzeit antwort vom qualifizierten rechtsanwalt.