
Betriebsbedingte kündigung elternzeit sozialauswahl. Möglichkeit der kündigung bei betriebsbedingter kündigung und elternzeit antwort vom qualifizierten rechtsanwalt. Die sozialauswahl bei der betriebsbedingten kündigung bedeutet dass der arbeitgeber den zu kündigenden arbeitnehmer nicht nach belieben sondern nur nach gesetzlichen kriterien auswählen darf. Betriebsbedingte kündigungen können dann ausgesprochen werden wenn mehr arbeitnehmer im unternehmen arbeiten als für die anstehenden tätigkeiten erforderlich sind. Da sich bis zum ablauf ihrer elternzeit eine anderweitige beschäftigungsmöglichkeit ergeben könnte ist die kündigung gerade nicht durch dringende betriebliche erfordernisse bedingt.
Gerade deswegen sollte eine betriebsbedingte kündigung nicht ohne weiteres hingenommen werden. Dafür kann es innerbetriebliche und außerbetriebliche gründe geben. Die kündungsgründe stammen somit aus der sphäre des arbeitgebers wodurch sich die betriebsbedingte kündigung von der personenbedingten oder verhaltensbedingten kündigung unterscheidet. Dass eine kündigung während der elternzeit für zulässig erklärt wird stellt die absolute ausnahme dar.
Firmenschließung schließung eines betriebsteils oder einer abteilung. Soziale auswahl bei der betriebsbedingten kündigung. Eine betriebsbedingte kündigung ist oft besonders ärgerlich weil der arbeitnehmer wenn überhaupt nur einen geringen einfluss auf diese hat. Eine betriebsbedingte kündigung ist in der elternzeit nur unter sehr engen voraussetzungen möglich.