
Gesetzliche kündigungsfristen arbeitnehmer probezeit. 2 nach ablauf der probezeit kann das arbeitsverhältnis ordentlich unter einhaltung der gesetzlichen kündigungsfristen gekündigt werden. Dann gilt die längere kündigungsfrist auch schon während der probezeit bag urteil vom 23. Unter umständen kann eine klausel die darauf hinweist das gesetzliche bestimmungen in gleicher weise für arbeitgeber und arbeitnehmer gelten bedeuteten dass die gesetzlichen kündigungsfristen die für den arbeitgeber gelten auch in dieser form für den arbeitnehmer gelten. Sie haben zwar eine probezeit festgelegt aber dann in der regelung der kündigungsfristen nicht klar ausgeführt dass die längeren kündigungsfristen erst nach ablauf der probezeit gelten sollen.
In diesem fall ist die kündigung tatsächlich fristlos möglich allerdings müssen hierfür bestimmte bedingungen erfüllt sein. Das gilt allerdings nicht wenn eine außerordentliche also fristlose kündigung ausgesprochen wird. Vorausgesetzt ist dass das arbeitsverhältnis vorher durch arbeitgeber oder arbeitnehmer nicht beendet wird. Der nachfolgende ratgeber gibt ihnen eine umfassenden überblick zu den gesetzlichen regelungen gründen und wichtigen urteilen rund um die kündigung in der probezeit.
Wie diese klause in ihrem einzelfall ausgelegt werden kann darf nur ein anwalt prüfen. In der praxis bestehen in der regel die arbeitsverhältnisse nach ablauf der probezeit unbefristet aber nicht zwingend. Sowohl arbeitnehmer als auch arbeitgeber können sich aus verschiedenen gründen zur kündigung entschließen sei es weil mitarbeiter sich dem mobbing am arbeitsplatz nicht mehr gewachsen sehen oder die chemie einfach nicht mehr stimmt. In meinem arbeitsvertrag ist eine 6 monatige probezeit vereinbart innerhalb derer das arbeitsverhältnis mit einer kündigungsfrist von einer woche gekündigt werden kann.
Kernpunkt der probezeit ist dabei zum einen natürlich die möglichkeit für arbeitgeber und arbeitnehmer einander kennen zu lernen die kompetenzen gegenseitig einschätzen zu lernen und gegebenenfalls die möglichkeit den arbeitsvertrag schneller wieder aufheben zu können als während der normalen anstellung die auf die probezeit folgt möglich wäre.