
Gesetzliche kündigungsfristen arbeitnehmer probezeit. Die gesetzlichen kündigungsfristen im arbeitsrecht sind für arbeitgeber und arbeitnehmer nicht gleich beide müssen eigene kündigungsfristen einhalten. Sowohl arbeitnehmer als auch arbeitgeber können sich aus verschiedenen gründen zur kündigung entschließen sei es weil mitarbeiter sich dem mobbing am arbeitsplatz nicht mehr gewachsen sehen oder die chemie einfach nicht mehr stimmt. In der praxis bestehen in der regel die arbeitsverhältnisse nach ablauf der probezeit unbefristet aber nicht zwingend. 2bei der feststellung der zahl der beschäftigten arbeitnehmer sind teilzeitbeschäftigte arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen arbeitszeit von nicht mehr als 20 stunden mit 05 und nicht mehr als 30 stunden mit 075 zu berücksichtigen.
2 nach ablauf der probezeit kann das arbeitsverhältnis ordentlich unter einhaltung der gesetzlichen kündigungsfristen gekündigt werden. Das gilt allerdings nicht wenn eine außerordentliche also fristlose kündigung ausgesprochen wird. Unter umständen kann eine klausel die darauf hinweist das gesetzliche bestimmungen in gleicher weise für arbeitgeber und arbeitnehmer gelten bedeuteten dass die gesetzlichen kündigungsfristen die für den arbeitgeber gelten auch in dieser form für den arbeitnehmer gelten. Sie haben zwar eine probezeit festgelegt aber dann in der regelung der kündigungsfristen nicht klar ausgeführt dass die längeren kündigungsfristen erst nach ablauf der probezeit gelten sollen.
In meinem arbeitsvertrag ist eine 6 monatige probezeit vereinbart innerhalb derer das arbeitsverhältnis mit einer kündigungsfrist von einer woche gekündigt werden kann. Vorausgesetzt ist dass das arbeitsverhältnis vorher durch arbeitgeber oder arbeitnehmer nicht beendet wird. Der nachfolgende ratgeber gibt ihnen eine umfassenden überblick zu den gesetzlichen regelungen gründen und wichtigen urteilen rund um die kündigung in der probezeit. Wie diese klause in ihrem einzelfall ausgelegt werden kann darf nur ein anwalt prüfen.
Gesetzliche verlängerungen der kündigungsfristen gelten nicht nur für den arbeitgeber sondern in gleicher art und weise auch für den arbeitnehmer.