
Kündigungsgründe mieter. Dann muss der mieter ausziehen wenn die kündigungsfrist abgelaufen ist. Haben mieter und vermieter einen unbefristeten mietvertrag abgeschlossen normalfall können mieter diesen mietvertrag ohne angabe von gründen kündigen. Kündigungsgründe benötigt der hauptmieter keine. Das mietrecht verpflichtet den vermieter seine kündigung zu begründen wobei nur bestimmte kündigungsgründe zugelassen sind.
Paradebeispiele für kündigungsgründe sind mietvertragliche pflichtverletzungen. Will der hauptmieter das untermietverhältnis zum 31. So begründung in der bundestagsdrucksache 72011 die regelung ist nach herrschender meinung verfassungskonform wenn sie auch im einzelfall zu unangemessenen ergebnissen führen kann. Wer seine immobilie unbefristet vermietet hat kann den vertrag nicht ohne weiteres kündigen.
Zum schutz des wohnraummieters kann der vermieter nur bei berechtigtem interesse ordentlich kündigen 573 bgb. Will der vermieter hingegen wegen eigenbedarf oder ähnlichem kündigen ist das schon schwieriger. Deshalb sollte der vermieter im kündigungsschreiben hilfsweise auch ordentlich kündigen. Er muss ihnen begründen warum er künftig auf sie verzichten möchte.
Einen kündigungs dreizeiler ihres vermieters brauchen sie nicht zu akzeptieren. Ein kleinerer streit beispielsweise über die einhaltung der hausordnung ist dagegen kein kündigungsgrund. Mieter muss kündigung nicht begründen. Das mietrecht schützt den mieter vor willkür und sieht hohe formale hürden vor.
Der vertragstreue mieter soll so vor willkürlichen kündigungen und dem verlust seines lebensmittelpunktes geschützt werden. Zahlt der mieter bei einer außerordentlichen kündigung innerhalb von zwei monaten seine rückstände vollständig ist eine fristlose kündigung unwirksam. Weitere kündigungsgründe sind vor allem vertragsverletzungen unter denen sie als mieter auch zu leiden haben können. Sie benötigen einen gesetzlich anerkannten kündigungsgrund.
Juli beenden muss er spätestens bis zum 3. Die gesetzlichen kündigungsgründe des vermieters. Als mieter sollen sie nach dem willen des gesetzgebers nämlich selbst beurteilen können ob der vermieter tatsächlich nachvollziehbare gründe für die trennung von ihnen hat. Hat zum beispiel der mieter seine miete nicht gezahlt die wohnung beschädigt oder unberechtigt untervermietet oder mit weitern familienmitgliedern völlig überbelegt verstößt er gegen pflichten die zur kündigung berechtigen können.
Der mieter muss seine kündigung schriftlich vornehmen braucht diese jedoch nicht zu begründen und hat auch sonst keine weiteren kündigungsvoraussetzungen zu berücksichtigen.