
Kündigungsgründe mieter. Zahlt der mieter bei einer außerordentlichen kündigung innerhalb von zwei monaten seine rückstände vollständig ist eine fristlose kündigung unwirksam. Das mietrecht verpflichtet den vermieter seine kündigung zu begründen wobei nur bestimmte kündigungsgründe zugelassen sind. Hat zum beispiel der mieter seine miete nicht gezahlt die wohnung beschädigt oder unberechtigt untervermietet oder mit weitern familienmitgliedern völlig überbelegt verstößt er gegen pflichten die zur kündigung berechtigen können. Wenn der mieter vertragstreu ist kann der vermieter dem mieter nur bei vorliegen eines berechtigten interesses kündigen 573 abs.
Will der hauptmieter das untermietverhältnis zum 31. Er muss ihnen begründen warum er künftig auf sie verzichten möchte. Einen kündigungs dreizeiler ihres vermieters brauchen sie nicht zu akzeptieren. Haben mieter und vermieter einen unbefristeten mietvertrag abgeschlossen normalfall können mieter diesen mietvertrag ohne angabe von gründen kündigen.
Mieter muss kündigung nicht begründen. Juli beenden muss er spätestens bis zum 3. Weitere kündigungsgründe sind vor allem vertragsverletzungen unter denen sie als mieter auch zu leiden haben können. Der mieter muss seine kündigung schriftlich vornehmen braucht diese jedoch nicht zu begründen und hat auch sonst keine weiteren kündigungsvoraussetzungen zu berücksichtigen.
Paradebeispiele für kündigungsgründe sind mietvertragliche pflichtverletzungen. Die gesetzlichen kündigungsgründe des vermieters. Sie benötigen einen gesetzlich anerkannten kündigungsgrund. So begründung in der bundestagsdrucksache 72011 die regelung ist nach herrschender meinung verfassungskonform wenn sie auch im einzelfall zu unangemessenen ergebnissen führen kann.
Ein kleinerer streit beispielsweise über die einhaltung der hausordnung ist dagegen kein kündigungsgrund. Der vertragstreue mieter soll so vor willkürlichen kündigungen und dem verlust seines lebensmittelpunktes geschützt werden. Wer seine immobilie unbefristet vermietet hat kann den vertrag nicht ohne weiteres kündigen. Zum schutz des wohnraummieters kann der vermieter nur bei berechtigtem interesse ordentlich kündigen 573 bgb.
Kündigungsgründe benötigt der hauptmieter keine. Als mieter sollen sie nach dem willen des gesetzgebers nämlich selbst beurteilen können ob der vermieter tatsächlich nachvollziehbare gründe für die trennung von ihnen hat. Deshalb sollte der vermieter im kündigungsschreiben hilfsweise auch ordentlich kündigen. Dann muss der mieter ausziehen wenn die kündigungsfrist abgelaufen ist.
Das wäre etwa dann der fall wenn der mieter den vermieter schwer beleidigt oder körperlich angegangen hätte.