
Kündigungsschutz bei krankheit. Wer krank ist kann gekündigt werden. Der kündigungsschutz bei arbeitsunfähigkeit ist zeitlich beschränkt und gilt erst nach ablauf der probezeit. Lassen sie sich beraten wenn sie unsicher sind ob sie sich gegen eine kündigung wehren können. Wird ein arbeitnehmer während der kündigungsfrist mehrere male krank so kommt es darauf an ob die krankheit aus demselben grund erfolgt oder nicht.
Ist die probezeit vertraglich vereinbart das gesetz sieht nicht automatisch eine sechsmonatige probezeit vor dann greift der kündigungsschutz nicht. Der kündigungsschutz kommt mit gleicher dauer auch bei teilzeit und temporärarbeitsverhältnissen sowie grundsätzlich bei freistellung zum tragen. Was chef und mitarbeiter bei kündigung wegen krankheit wissen müssen. Liegt einer dieser gründe für eine kündigung während krankheit vor muss die so genannte soziale rechtfertigung dieser kündigung in drei schritten überprüft werden.
Kündigung bei krankheit mehrere krankheitsfälle. In diesem fall kann die kündigung selbst dann erfolgen wenn gesetzlicher kündigungsschutz besteht und der arbeitnehmer krank ist. Nur wenn diese vier voraussetzungen gegeben sind ist eine krankheitsbedingte kündigung wirksam und zulässig. Allerdings entsteht in der probezeit die pflicht zur lohnfortzahlung erst wenn der arbeitnehmer länger als vier wochen ununterbrochen im unternehmen gearbeitet hat.
Bricht sich ein arbeitnehmer ein bein. In diesem zusammenhang gibt es allerdings vier einfache vorgaben an die sich der arbeitgeber halten muss. Bei der kündigung während einer krankheit geht es um den zeitpunkt der kündigung also um die frage ob einem arbeitnehmer gekündigt werden kann wenn er krank ist. Je länger ein mitarbeiter beim gleichen arbeitgeber tätig ist umso besser ist sein schutz im falle von krankheit oder unfall.
Kündigt der arbeitgeber aber aufgrund der krankheit dann muss er die vollen sechs wochen entgeltfortzahlung leisten weil eine anlasskündigung vorliegt.