
Ordentliche kündigung vermieter gründe. Kündigungsgründe für die ordentliche kündigung sind solche die ein sogenanntes berechtigtes interesse des vermieters an der kündigung erkenn lassen. Sie sind im bürgerlichen gesetzbuch bgb in 543 absatz 2 genannt. Hier finden sie heraus wann die kündigung eines mietvertrags durch den vermieter rechtmäßig ist. 2 die kündigung zum zwecke der mieterhöhung ist ausgeschlossen.
Ein vermieter kann einem mieter nur aus wenigen gründen fristlos kündigen. Kündigungsgründe des vermieters. Wenn der vermieter kündigt muss zunächst geprüft werden ob er eine ordentliche fristgemäße kündigung ausspricht oder eine außerordentliche oder fristlose kündigung denn es gibt jeweils unterschiedliche kündigungsgründe. Zum schutz des wohnraummieters kann der vermieter nur bei berechtigtem interesse ordentlich kündigen 573 bgb.
Vermieter einer wohnung kann eine ordentliche kündigung aussprechen und damit mietvertrag zum ablauf der kündigungsfrist beenden wenn ein im gesetz genannter kündigungsgrund gegeben ist. Auch wenn er es dadurch wesentlich näher zu seinem arbeitsplatz hat aus beruflichen gründen eine größere wohnfläche oder er eine pflegeperson benötigt ist eine eigenbedarfskündigung gegeben. Später nachgeschobene gründe des vermieters können weder ein berechtigtes interesse an der kündigung 573 abs. Der vermieter hat also einen berechtigten nachvollziehbaren alternativlosen grund warum er eine kündigung will.
Ordentliche kündigung des vermieters 1 1 der vermieter kann nur kündigen wenn er ein berechtigtes interesse an der beendigung des mietverhältnisses hat. Einer der bekanntesten gründe für die kündigung eines mietvertrags durch den vermieter ist der eigenbedarf. Gründe sind demnach wenn der mieter die immobilie verkommen lässt sie ohne einverständnis des vermieters einem dritten überlässt oder in zahlungsverzug kommt. Die kündigung muss die vom vermieter geltend gemachten gründe erkennen lassen.
Steht in der kündigung nichts von außerordentlich oder fristlos dann handelt es sich immer um eine ordentliche kündigung die den mietvertrag zum ende der im gesetz genannten kündigungsfrist beenden soll. Als begründung für eine ordentliche kündigung bleibt für private vermieter im wesentlichen nur der eigenbedarf. 3 bgb untermauern noch einen nach der sozialklausel vorgebrachten widerspruch des mieters gegen die kündigung abwehren. Erst nach der kündigung entstandene gründe können selbstverständlich vorgebracht werden.