
Schriftliche kündigung email. E mails werden bei vielen providern außerdem ohne verschlüsselung und damit im klartext verschickt. Kündigung per e mail oder sms in bestimmten fällen zum beispiel bei laufzeitverträgen für mobiltelefone kann eine kündigung per e mail einem vereinbarten schriftformerfordernis genügen. Es ist also keine eigenhändige unterschrift mehr erforderlich. Per e mail abgegebene erklärungen sind unwirksam.
E mail fax oder sogar sms reichen für eine kündigung dann aus. Zusammenfassend kann gesagt werden dass die schriftliche kündigung oder die kündigung in schriftform dadurch gewährleistet wird dass sie über brief oder fax übermittelt wird. 126 abs3 bgb bestimmt nämlich dass die schriftliche form durch die elektronische form ersetzt werden kann wenn sich nicht aus dem gesetz ein anderes ergibt. Urteil in deutschland 2011 befasste sich das oberlandesgericht olg münchen mit der frage ob eine kündigung per email wirksam ist.
Im ausnahmefall kann eine formwirksame kündigung in elektronischer form erfolgen. Rechtlich stellt sich hier die frage ob die e mail der gesetzlichen schriftform genügen kann. 3 signaturgesetz sigg enhalten. Kündigung per email in der heutigen zeit gehört das schreiben von briefen längst bei vielen leuten der vergangenheit an.
Wenn von der textform die rede ist dann genügt das senden einer e mail. Einige e mail provider wie zum beispiel gmail von google räumen sich in ihren datenschutzbestimmungen das recht ein die inhalte von nachrichten zu analysieren. Wird hier von einer textform geschrieben bedeutet dies dass auch eine kündigung per e mail möglich ist. Die kündigung muss zwar auch in diesem fall schriftlich erfolgen eine.
Per e mail abgegebene erklärungen sind unwirksam. Haben sie nur eine e mail abgeschickt dann müssen sie unbedingt die kündigung mit einem von allen mietern persönlich unterschriebenen brief nachholen weil die schriftform erforderlich ist. Wer sie in die hände bekommt kann den inhalt problemlos mitlesen. Nach 126 und 126a bgb muss die e mail hierfür aber eine elektronische signatur gemäß 2 nr.
1 legt das gesetz wie zum beispiel bei der kündigung von arbeitsverträgen schriftlichkeit fest ist eine e mail nicht ausreichend.