
Schriftliche kündigung email. Wenn von der textform die rede ist dann genügt das senden einer e mail. Urteil in deutschland 2011 befasste sich das oberlandesgericht olg münchen mit der frage ob eine kündigung per email wirksam ist. Zusammenfassend kann gesagt werden dass die schriftliche kündigung oder die kündigung in schriftform dadurch gewährleistet wird dass sie über brief oder fax übermittelt wird. Kündigung per e mail oder sms in bestimmten fällen zum beispiel bei laufzeitverträgen für mobiltelefone kann eine kündigung per e mail einem vereinbarten schriftformerfordernis genügen.
Nach 126 und 126a bgb muss die e mail hierfür aber eine elektronische signatur gemäß 2 nr. 1 legt das gesetz wie zum beispiel bei der kündigung von arbeitsverträgen schriftlichkeit fest ist eine e mail nicht ausreichend. Rechtlich stellt sich hier die frage ob die e mail der gesetzlichen schriftform genügen kann. Es ist also keine eigenhändige unterschrift mehr erforderlich.
Im ausnahmefall kann eine formwirksame kündigung in elektronischer form erfolgen. E mail fax oder sogar sms reichen für eine kündigung dann aus. Die kündigung muss zwar auch in diesem fall schriftlich erfolgen eine. E mails werden bei vielen providern außerdem ohne verschlüsselung und damit im klartext verschickt.
3 signaturgesetz sigg enhalten. Haben sie nur eine e mail abgeschickt dann müssen sie unbedingt die kündigung mit einem von allen mietern persönlich unterschriebenen brief nachholen weil die schriftform erforderlich ist. Wenn zusätzlich die elektronische form ausgeschlossen wird müssen sie einen brief senden. Wer sie in die hände bekommt kann den inhalt problemlos mitlesen.
Wird hier von einer textform geschrieben bedeutet dies dass auch eine kündigung per e mail möglich ist. Ein blick ins eigene email postfach ersetzt heutzutage den gang zur post und absprachen werden über verschiedenste social media accounts erledigt. Per e mail abgegebene erklärungen sind unwirksam. Per e mail abgegebene erklärungen sind unwirksam.
126 abs3 bgb bestimmt nämlich dass die schriftliche form durch die elektronische form ersetzt werden kann wenn sich nicht aus dem gesetz ein anderes ergibt.