
Schriftliche kündigung email. Kündigung per e mail oder sms in bestimmten fällen zum beispiel bei laufzeitverträgen für mobiltelefone kann eine kündigung per e mail einem vereinbarten schriftformerfordernis genügen. Haben sie nur eine e mail abgeschickt dann müssen sie unbedingt die kündigung mit einem von allen mietern persönlich unterschriebenen brief nachholen weil die schriftform erforderlich ist. Ein blick ins eigene email postfach ersetzt heutzutage den gang zur post und absprachen werden über verschiedenste social media accounts erledigt. Einige e mail provider wie zum beispiel gmail von google räumen sich in ihren datenschutzbestimmungen das recht ein die inhalte von nachrichten zu analysieren.
Wenn von der textform die rede ist dann genügt das senden einer e mail. Wer sie in die hände bekommt kann den inhalt problemlos mitlesen. 126 abs3 bgb bestimmt nämlich dass die schriftliche form durch die elektronische form ersetzt werden kann wenn sich nicht aus dem gesetz ein anderes ergibt. Wird hier von einer textform geschrieben bedeutet dies dass auch eine kündigung per e mail möglich ist.
E mails werden bei vielen providern außerdem ohne verschlüsselung und damit im klartext verschickt. Kündigung per email in der heutigen zeit gehört das schreiben von briefen längst bei vielen leuten der vergangenheit an. Urteil in deutschland 2011 befasste sich das oberlandesgericht olg münchen mit der frage ob eine kündigung per email wirksam ist. Per e mail abgegebene erklärungen sind unwirksam.
E mail fax oder sogar sms reichen für eine kündigung dann aus. Nach 126 und 126a bgb muss die e mail hierfür aber eine elektronische signatur gemäß 2 nr. Im ausnahmefall kann eine formwirksame kündigung in elektronischer form erfolgen. Es ist also keine eigenhändige unterschrift mehr erforderlich.
Zusammenfassend kann gesagt werden dass die schriftliche kündigung oder die kündigung in schriftform dadurch gewährleistet wird dass sie über brief oder fax übermittelt wird. 3 signaturgesetz sigg enhalten. Solche nachrichten werden häufig mit einer postkarte verglichen. Rechtlich stellt sich hier die frage ob die e mail der gesetzlichen schriftform genügen kann.
Per e mail abgegebene erklärungen sind unwirksam.