
Schriftliche kündigung email. Per e mail abgegebene erklärungen sind unwirksam. E mails werden bei vielen providern außerdem ohne verschlüsselung und damit im klartext verschickt. Haben sie nur eine e mail abgeschickt dann müssen sie unbedingt die kündigung mit einem von allen mietern persönlich unterschriebenen brief nachholen weil die schriftform erforderlich ist. Im ausnahmefall kann eine formwirksame kündigung in elektronischer form erfolgen.
Die kündigung eines mietvertrages mit einer email reicht nicht aus. Wenn von der textform die rede ist dann genügt das senden einer e mail. Wenn zusätzlich die elektronische form ausgeschlossen wird müssen sie einen brief senden. Ein blick ins eigene email postfach ersetzt heutzutage den gang zur post und absprachen werden über verschiedenste social media accounts erledigt.
Solche nachrichten werden häufig mit einer postkarte verglichen. Zusammenfassend kann gesagt werden dass die schriftliche kündigung oder die kündigung in schriftform dadurch gewährleistet wird dass sie über brief oder fax übermittelt wird. Kündigung per email in der heutigen zeit gehört das schreiben von briefen längst bei vielen leuten der vergangenheit an. Wer sie in die hände bekommt kann den inhalt problemlos mitlesen.
Es ist also keine eigenhändige unterschrift mehr erforderlich. Einige e mail provider wie zum beispiel gmail von google räumen sich in ihren datenschutzbestimmungen das recht ein die inhalte von nachrichten zu analysieren. E mail fax oder sogar sms reichen für eine kündigung dann aus. Per e mail abgegebene erklärungen sind unwirksam.
1 legt das gesetz wie zum beispiel bei der kündigung von arbeitsverträgen schriftlichkeit fest ist eine e mail nicht ausreichend. Rechtlich stellt sich hier die frage ob die e mail der gesetzlichen schriftform genügen kann. Wird hier von einer textform geschrieben bedeutet dies dass auch eine kündigung per e mail möglich ist. Die kündigung muss zwar auch in diesem fall schriftlich erfolgen eine.
Nach 126 und 126a bgb muss die e mail hierfür aber eine elektronische signatur gemäß 2 nr.