Schriftliche kündigung email. Rechtlich stellt sich hier die frage ob die e mail der gesetzlichen schriftform genügen kann. Kündigung per email in der heutigen zeit gehört das schreiben von briefen längst bei vielen leuten der vergangenheit an. Per e mail abgegebene erklärungen sind unwirksam. Einige e mail provider wie zum beispiel gmail von google räumen sich in ihren datenschutzbestimmungen das recht ein die inhalte von nachrichten zu analysieren.
Solche nachrichten werden häufig mit einer postkarte verglichen. Die kündigung muss zwar auch in diesem fall schriftlich erfolgen eine. Die kündigung eines mietvertrages mit einer email reicht nicht aus. Wer sie in die hände bekommt kann den inhalt problemlos mitlesen.
Es ist also keine eigenhändige unterschrift mehr erforderlich. Wird hier von einer textform geschrieben bedeutet dies dass auch eine kündigung per e mail möglich ist. E mail fax oder sogar sms reichen für eine kündigung dann aus. Nach 126 und 126a bgb muss die e mail hierfür aber eine elektronische signatur gemäß 2 nr.
126 abs3 bgb bestimmt nämlich dass die schriftliche form durch die elektronische form ersetzt werden kann wenn sich nicht aus dem gesetz ein anderes ergibt. Ein blick ins eigene email postfach ersetzt heutzutage den gang zur post und absprachen werden über verschiedenste social media accounts erledigt. E mails werden bei vielen providern außerdem ohne verschlüsselung und damit im klartext verschickt. Zusammenfassend kann gesagt werden dass die schriftliche kündigung oder die kündigung in schriftform dadurch gewährleistet wird dass sie über brief oder fax übermittelt wird.
Per e mail abgegebene erklärungen sind unwirksam. Wenn zusätzlich die elektronische form ausgeschlossen wird müssen sie einen brief senden. Wenn von der textform die rede ist dann genügt das senden einer e mail. Kündigung per e mail oder sms in bestimmten fällen zum beispiel bei laufzeitverträgen für mobiltelefone kann eine kündigung per e mail einem vereinbarten schriftformerfordernis genügen.
1 legt das gesetz wie zum beispiel bei der kündigung von arbeitsverträgen schriftlichkeit fest ist eine e mail nicht ausreichend.