
Schriftliche kündigung email. 126 abs3 bgb bestimmt nämlich dass die schriftliche form durch die elektronische form ersetzt werden kann wenn sich nicht aus dem gesetz ein anderes ergibt. Wird hier von einer textform geschrieben bedeutet dies dass auch eine kündigung per e mail möglich ist. Wenn von der textform die rede ist dann genügt das senden einer e mail. Kündigung per e mail oder sms in bestimmten fällen zum beispiel bei laufzeitverträgen für mobiltelefone kann eine kündigung per e mail einem vereinbarten schriftformerfordernis genügen.
Wenn zusätzlich die elektronische form ausgeschlossen wird müssen sie einen brief senden. 3 signaturgesetz sigg enhalten. Kündigung per email in der heutigen zeit gehört das schreiben von briefen längst bei vielen leuten der vergangenheit an. 1 legt das gesetz wie zum beispiel bei der kündigung von arbeitsverträgen schriftlichkeit fest ist eine e mail nicht ausreichend.
Im ausnahmefall kann eine formwirksame kündigung in elektronischer form erfolgen. Rechtlich stellt sich hier die frage ob die e mail der gesetzlichen schriftform genügen kann. E mails werden bei vielen providern außerdem ohne verschlüsselung und damit im klartext verschickt. Per e mail abgegebene erklärungen sind unwirksam.
Solche nachrichten werden häufig mit einer postkarte verglichen. Einige e mail provider wie zum beispiel gmail von google räumen sich in ihren datenschutzbestimmungen das recht ein die inhalte von nachrichten zu analysieren. Wer sie in die hände bekommt kann den inhalt problemlos mitlesen. Die kündigung eines mietvertrages mit einer email reicht nicht aus.
Zusammenfassend kann gesagt werden dass die schriftliche kündigung oder die kündigung in schriftform dadurch gewährleistet wird dass sie über brief oder fax übermittelt wird. Haben sie nur eine e mail abgeschickt dann müssen sie unbedingt die kündigung mit einem von allen mietern persönlich unterschriebenen brief nachholen weil die schriftform erforderlich ist. Es ist also keine eigenhändige unterschrift mehr erforderlich. Urteil in deutschland 2011 befasste sich das oberlandesgericht olg münchen mit der frage ob eine kündigung per email wirksam ist.
E mail fax oder sogar sms reichen für eine kündigung dann aus.