Schriftliche kündigung email. Kündigung per email in der heutigen zeit gehört das schreiben von briefen längst bei vielen leuten der vergangenheit an. Ein blick ins eigene email postfach ersetzt heutzutage den gang zur post und absprachen werden über verschiedenste social media accounts erledigt. Wenn von der textform die rede ist dann genügt das senden einer e mail. Einige e mail provider wie zum beispiel gmail von google räumen sich in ihren datenschutzbestimmungen das recht ein die inhalte von nachrichten zu analysieren.
Solche nachrichten werden häufig mit einer postkarte verglichen. Im ausnahmefall kann eine formwirksame kündigung in elektronischer form erfolgen. Es ist also keine eigenhändige unterschrift mehr erforderlich. Rechtlich stellt sich hier die frage ob die e mail der gesetzlichen schriftform genügen kann.
Wer sie in die hände bekommt kann den inhalt problemlos mitlesen. Per e mail abgegebene erklärungen sind unwirksam. Die kündigung muss zwar auch in diesem fall schriftlich erfolgen eine. Nach 126 und 126a bgb muss die e mail hierfür aber eine elektronische signatur gemäß 2 nr.
Haben sie nur eine e mail abgeschickt dann müssen sie unbedingt die kündigung mit einem von allen mietern persönlich unterschriebenen brief nachholen weil die schriftform erforderlich ist. Per e mail abgegebene erklärungen sind unwirksam. E mails werden bei vielen providern außerdem ohne verschlüsselung und damit im klartext verschickt. E mail fax oder sogar sms reichen für eine kündigung dann aus.
Kündigung per e mail oder sms in bestimmten fällen zum beispiel bei laufzeitverträgen für mobiltelefone kann eine kündigung per e mail einem vereinbarten schriftformerfordernis genügen. 126 abs3 bgb bestimmt nämlich dass die schriftliche form durch die elektronische form ersetzt werden kann wenn sich nicht aus dem gesetz ein anderes ergibt. Wenn zusätzlich die elektronische form ausgeschlossen wird müssen sie einen brief senden. Zusammenfassend kann gesagt werden dass die schriftliche kündigung oder die kündigung in schriftform dadurch gewährleistet wird dass sie über brief oder fax übermittelt wird.
Urteil in deutschland 2011 befasste sich das oberlandesgericht olg münchen mit der frage ob eine kündigung per email wirksam ist.