
Schriftliche kündigung email. Rechtlich stellt sich hier die frage ob die e mail der gesetzlichen schriftform genügen kann. Kündigung per e mail oder sms in bestimmten fällen zum beispiel bei laufzeitverträgen für mobiltelefone kann eine kündigung per e mail einem vereinbarten schriftformerfordernis genügen. Im ausnahmefall kann eine formwirksame kündigung in elektronischer form erfolgen. Die kündigung eines mietvertrages mit einer email reicht nicht aus.
Urteil in deutschland 2011 befasste sich das oberlandesgericht olg münchen mit der frage ob eine kündigung per email wirksam ist. Per e mail abgegebene erklärungen sind unwirksam. Zusammenfassend kann gesagt werden dass die schriftliche kündigung oder die kündigung in schriftform dadurch gewährleistet wird dass sie über brief oder fax übermittelt wird. E mail fax oder sogar sms reichen für eine kündigung dann aus.
Wird hier von einer textform geschrieben bedeutet dies dass auch eine kündigung per e mail möglich ist. 126 abs3 bgb bestimmt nämlich dass die schriftliche form durch die elektronische form ersetzt werden kann wenn sich nicht aus dem gesetz ein anderes ergibt. Solche nachrichten werden häufig mit einer postkarte verglichen. Wenn zusätzlich die elektronische form ausgeschlossen wird müssen sie einen brief senden.
Einige e mail provider wie zum beispiel gmail von google räumen sich in ihren datenschutzbestimmungen das recht ein die inhalte von nachrichten zu analysieren. 3 signaturgesetz sigg enhalten. Die kündigung muss zwar auch in diesem fall schriftlich erfolgen eine. Wer sie in die hände bekommt kann den inhalt problemlos mitlesen.
Ein blick ins eigene email postfach ersetzt heutzutage den gang zur post und absprachen werden über verschiedenste social media accounts erledigt. Es ist also keine eigenhändige unterschrift mehr erforderlich. Nach 126 und 126a bgb muss die e mail hierfür aber eine elektronische signatur gemäß 2 nr. Per e mail abgegebene erklärungen sind unwirksam.
Wenn von der textform die rede ist dann genügt das senden einer e mail.