Schriftliche kündigung email. Solche nachrichten werden häufig mit einer postkarte verglichen. Haben sie nur eine e mail abgeschickt dann müssen sie unbedingt die kündigung mit einem von allen mietern persönlich unterschriebenen brief nachholen weil die schriftform erforderlich ist. Per e mail abgegebene erklärungen sind unwirksam. Wenn von der textform die rede ist dann genügt das senden einer e mail.
Wer sie in die hände bekommt kann den inhalt problemlos mitlesen. Die kündigung eines mietvertrages mit einer email reicht nicht aus. Ein blick ins eigene email postfach ersetzt heutzutage den gang zur post und absprachen werden über verschiedenste social media accounts erledigt. 126 abs3 bgb bestimmt nämlich dass die schriftliche form durch die elektronische form ersetzt werden kann wenn sich nicht aus dem gesetz ein anderes ergibt.
Rechtlich stellt sich hier die frage ob die e mail der gesetzlichen schriftform genügen kann. Kündigung per email in der heutigen zeit gehört das schreiben von briefen längst bei vielen leuten der vergangenheit an. E mails werden bei vielen providern außerdem ohne verschlüsselung und damit im klartext verschickt. Urteil in deutschland 2011 befasste sich das oberlandesgericht olg münchen mit der frage ob eine kündigung per email wirksam ist.
Kündigung per e mail oder sms in bestimmten fällen zum beispiel bei laufzeitverträgen für mobiltelefone kann eine kündigung per e mail einem vereinbarten schriftformerfordernis genügen. Wenn zusätzlich die elektronische form ausgeschlossen wird müssen sie einen brief senden. Die kündigung muss zwar auch in diesem fall schriftlich erfolgen eine. Einige e mail provider wie zum beispiel gmail von google räumen sich in ihren datenschutzbestimmungen das recht ein die inhalte von nachrichten zu analysieren.
Wird hier von einer textform geschrieben bedeutet dies dass auch eine kündigung per e mail möglich ist. Nach 126 und 126a bgb muss die e mail hierfür aber eine elektronische signatur gemäß 2 nr. 1 legt das gesetz wie zum beispiel bei der kündigung von arbeitsverträgen schriftlichkeit fest ist eine e mail nicht ausreichend. Im ausnahmefall kann eine formwirksame kündigung in elektronischer form erfolgen.
Per e mail abgegebene erklärungen sind unwirksam.