Hierbei ist natürlich zu beachten dass regelungspunkte die bereits im tarifvertrag festgelegt wurden nicht zu ungunsten ihrer mitarbeiter verändert werden dürfen. Jede einstellung eines neuen mitarbeiters ist eine personelle einzelmaßnahme im sinne des 99 betriebsverfassungsgesetz betrvg. Einstellung ist personelle einzelmaßnahme.
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