
Angebotsschreiben für dienstleistung. Ein angebotsschreiben oder auch offerte genannt stammt aus dem rechnungswesen und umfasst die beschreibung der zu erbringenden leistung durch den verkäufer sowie die kalkulation des durch den kunden zu zahlenden preis. Der unternehmer der ein angebot erstellt reagiert damit auf eine anfrage eines kunden. Nach beendigung des arbeitsverhältnisses kann der arbeitnehmer von seinem arbeitgeber ein zeugnis über die geleisteten dienste verlangen 630 bgb 109 gewerbeordnung. Das vertrauen in die zeugniswahrheit.
Ein unternehmer aber auch ein nichtunternehmer kann ein angebot anfordern wenn er an einer warenlieferung oder einer dienstleistung interessiert ist. In deutschland müssen angebote zahlreiche informationen enthalten und einige anforderungen erfüllen wenn sie rechtssicher und damit gültig sein sollen.