Gesetzliche kundigungsfrist wohnung. Hängt von mietdauer ab für vermieter richtet sich die kündigungsfrist danach wie lange das mietverhältnis besteht. Gesetzliche hürden gelten meist nicht in einliegerwohnungen oder zwei familienhäusern in denen auch der vermieter wohnt. 8 jahren verlängert sich die kündigungsfrist um jeweils weitere drei monate. Mitunter darf der vermieter dann jederzeit kündigen.
Meist verlängert sich jedoch die kündigungsfrist um drei monate. Generell ist das kündigen einer mietswohnung für mieter wesentlich leichter als für den vermieter. Um einen unbefristeten mietvertrag zu kündigen müssen beide vertragsparteien die gesetzlichen fristen einhalten. Wenn diese altverträge hinsichtlich der kündigungsfristen vereinbarungen enthalten ist scheinbar zwischen individualvereinbarungen bloßen wiederholungen der alten gesetzlichen kündigungsfristen und agb klauseln des typs es gelten die gesetzlichen kündigungsfristen zu differenzieren.
Wohnung kündigen das wichtigste in kürze für mieter mit einem unbefristeten mietvertrag gilt immer die gesetzliche kündigungsfrist von 3 monaten. Das ist bei vermietern aber nicht der fall. Wurde im mietvertrag eine kürzere als die gesetzliche kündigungsfrist festgelegt ist diese klausel gültig da sie für den mieter vorteilhaft ist. Seitens des mieters kann das zum beispiel eine dauerhaft mangelnde heizleistung oder ungeziefer in der wohnung sein.
Eine fristlose kündigung ist nur aus wichtigem grund und nach vorheriger abmahnung zulässig. Mieter können nach darstellung des deutschen mieterbundes dmb einen unbefristeten mietvertrag immer mit einer kündigungsfrist von drei monaten kündigen. Solange eine gesetzliche kündigungsfrist der wohnung von 3 monaten eingehalten wird kann der mieter den mietvertrag jederzeit ohne angabe von gründen kündigen. Dmb für mieter und vermieter gelten nach dem gesetz unterschiedlich lange kündigungsfristen wenn sie das mietverhältnis beenden wollen.
2die kündigungsfrist für den vermieter verlängert sich nach fünf und acht jahren seit der überlassung des wohnraums um jeweils drei monate.