Kündigung arbeitgeber frist. Eine kündigungsfrist braucht der arbeitgeber nicht einhalten. Bei der kündigung durch den arbeitgeber wird in zwei kündigungsarten unterschieden. Das wichtigste in kürze. Holen sie eine abfindung oder eine wiedereinstellung heraus.
Bei einer ordentlichen kündigung ist das arbeitsverhältnis nicht sofort beendet sondern erst nach einer frist. In der regel muss der arbeitnehmer vorher eine abmahnung erhalten haben. Wenn der arbeitgeber oder den arbeitnehmer der jeweils anderen seite eine außerordentliche kündigung aussprechen will und meistens erfolgt diese ja fristlos dann wird die kündigung erst wirksam und beendet das arbeitsverhältnis frühestens erst dann wenn dieser der gegenseite zugegangen ist. Im gegensatz zur ordentlichen kündigung muss der arbeitnehmer bei der fristlosen kündigung nicht auf die vorgegebenen kündigungsfristen rücksicht nehmen.
Die kündigungsfrist hängt davon ab wie lange der arbeitnehmer beschäftigt war. Wann eine kündigung vom arbeitgeber zugeht die frist damit beginnt darüber gibt es immer wieder gerichtliche auseinandersetzungen. Die fristgerecht reguläre kündigung und die fristlose kündigung aus besonderem grund. Unser fachanwalt für arbeitsrecht prüft die kündigung innerhalb 24 stunden auf gültigkeit und wirksamkeit.
Der mitarbeiter kann aber verlangen die gründe für die fristlose kündigung schriftlich mitgeteilt zu bekommen. Für jede fristlose kündigung muss es einen wichtigen grund geben. Ist der arbeitnehmer mit der kündigung nicht einverstanden dann muss er innerhalb einer frist von 3 wochen nach zugang der kündigung beim arbeitsgericht kündigungsschutzklage erheben. Wurden sie zu unrecht vom arbeitgeber gekündigt.