Kündigung arbeitgeber frist. Bei der kündigung durch den arbeitgeber wird in zwei kündigungsarten unterschieden. Die fristgerecht reguläre kündigung und die fristlose kündigung aus besonderem grund. Eine kündigungsfrist braucht der arbeitgeber nicht einhalten. Ist der arbeitnehmer mit der kündigung nicht einverstanden dann muss er innerhalb einer frist von 3 wochen nach zugang der kündigung beim arbeitsgericht kündigungsschutzklage erheben.
Die kündigungsfrist hängt davon ab wie lange der arbeitnehmer beschäftigt war. Wenn der arbeitgeber oder den arbeitnehmer der jeweils anderen seite eine außerordentliche kündigung aussprechen will und meistens erfolgt diese ja fristlos dann wird die kündigung erst wirksam und beendet das arbeitsverhältnis frühestens erst dann wenn dieser der gegenseite zugegangen ist. Im gegensatz zur ordentlichen kündigung muss der arbeitnehmer bei der fristlosen kündigung nicht auf die vorgegebenen kündigungsfristen rücksicht nehmen. Für jede fristlose kündigung muss es einen wichtigen grund geben.
Das wichtigste in kürze. Sowohl eine ordentliche kündigung als auch eine außerordentliche kündigung ob durch einen arbeitnehmer oder durch einen arbeitgeber ausgesprochen muss gemäß 623 bgb der gesetzlichen schriftform entsprechen das heißt sie muss insbesondere eine handschriftliche unterschrift des erklärenden aufweisen. Unser fachanwalt für arbeitsrecht prüft die kündigung innerhalb 24 stunden auf gültigkeit und wirksamkeit. In der regel muss der arbeitnehmer vorher eine abmahnung erhalten haben.
Wurden sie zu unrecht vom arbeitgeber gekündigt. Mit dem zugang beginnt die kündigungsfrist zu laufen. Holen sie eine abfindung oder eine wiedereinstellung heraus. Der mitarbeiter kann aber verlangen die gründe für die fristlose kündigung schriftlich mitgeteilt zu bekommen.