Kündigung schwangerschaft probezeit kleinbetrieb. Kündigung bei schwangerschaft im kleinbetrieb nein der ag darf in dem fall nicht kündigen muschg. Kündigung in der schwangerschaft. Wir sind ein kleinunternehmen mit 3 angestellten und einer 450 kraft. Wir geben ihnen einen überblick über die wichtigsten gesetzlichen vorschriften.
Wer einen unbefristeten arbeitsvertrag hat ist als arbeitnehmer in einem gewissen rahmen vor kündigung geschützt. Wir haben eine mitarbeiterin eingestellt kurz nach ablauf der probezeit eröffnet diese uns nun ihre schwangerschaft gem. Das gilt insbesondere für die kündigung von schwangeren die der gesetzgeber möglichst verhindern will. Die schwangerschaft im arbeitsrecht.
Auch im kleinbetrieb ist es dem arbeitgeber jedoch verwehrt willkürliche kündigungen auszusprechen. Währen der schwangerschaft besteht ein absolutes kündigungsverbot. Die diskriminierungsverbote des agg gelten nach der rechtsprechung des bundesarbeitsgerichts auch für kündigungen außerhalb des kündigungsschutzgesetzes also auch in kleinbetrieben. Wo die bestimmungen des kündigungsschutzgesetzes nicht greifen sind die arbeitnehmer durch.
Aus gutem grund sind werdende mütter im arbeitsrecht besonders geschützt. Nach ablauf der probezeit gilt dann eine kündigungsfrist von vier wochen zum fünfzehnten oder zum ende des kalendermonats sowohl für eine kündigung durch den arbeitnehmer als auch durch den arbeitgeber. Eigentlich steht doch alles im artikel. Kündigungsschutz bei schwangerschaft in der probezeit.
Dabei ist egal ob man in der probezeit oder später schwanger wird. Egal ob kleinbetrieb oder großunternehmen sie ist nicht erlaubt. Das gilt wenn man länger als sechs monate im unternehmen beschäftigt ist. Ihrer aussage weiss sie davon seit kurz vor weihnachten wir haben diese information gestern von ihr bekommen.
Wenn er es trotzdem macht dann muss man zwingend innerhalb der 3 wochenfrist gegen die kündigung klagen. Die rechtlichen bestimmungen zum kündigungsschutz betreffen viele arbeitnehmer und nicht nur werdende mütter.