
Kündigungsschutzklage einreichen. Hier wird nicht ausführlich juristisch gestritten. Der arbeitnehmer kann die kündigungsschutzklage selbst zum arbeitsgericht erheben. Sofern vorhanden faxen sie uns auch bitte die rechtsschutzversicherungspolice oder den namen und die versicherungsscheinnummer des rechtsschutzversicherers. Ihre rechtsschutzversicherung bei arbeitsrechtsschutz und erfüllung der wartezeit übernimmt die kosten unserer tätigkeit im rahmen der kündigungsschutzklage bis auf einen eventuellen selbstbehalt.
Mit einer kündigungsschutzklage möchte der gekündigte arbeitnehmer erreichen dass das zuständige arbeitsgericht feststellt ob die ausgesprochene kündigung. Nach einreichen einer kündigungsschutzklage prüft ein richter den antrag und wird zunächst einen gerichtstermin den sogenannten gütetermin auch güteverhandlung genannt ansetzen. Ohne kenntnis der genauen umstände des beanstandeten emails und der kündigungsgründe ist vordergründig davon auszugehen dass eine kündigungsschutzklage erfolgreich sein könnte weil vermutlich als sanktion eine abmahnung gereicht hätte bzw. Zuständig ist das arbeitsgericht am sitz des arbeitnehmers in den meisten fällen.
So läuft sie ab. Der richter wird nun relativ kurzfristig einen schnellen ersten gerichtstermin ansetzen den sogenannten gütetermin. Die kündigungsschutzklage muss innerhalb einer frist von 3 wochen erhoben werden. Hier soll dann geklärt werden ob die beiden parteien also der arbeitgeber und der arbeitnehmer sich gütlich einigen können.
Er kann noch einen anwalt beauftragen die kündigungsschutzklage einzureichen. Selbsterhebung der kündigungsschutzklage zum arbeitsgericht. Vor der kündigung eine solche hätte ausgesprochen werden müssen. Will der arbeitnehmer die kündigungsschutzklage selber einreichen so kann er bei der rechtsantragsstelle bei dem für ihn zuständigen arbeitsgericht die kündigungsschutzklage einreichen.