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Mahnung 286. Ausnahmen von der pflicht zum mahnen enthalten 286 abs. Staudinger bgblöwischfeldmann berlin 2009 286 rn. Mahnung 286 bgb eine mahnung ist eine an den schuldner gerichtet leistungsbewirkungsaufforderung. Vorausgesetzt ist dabei dass die leistung aus der sich die geldforderung ergibt unstrittig und vollständig erbracht ist.
1 bis 4 bgb. So ist eine mahnung entbehrlich wenn für die leistung also beispielsweise die zahlung des kaufpreises entweder konkret eine zeit nach dem kalender bestimmt wurde oder zumindest bestimmbar ist. 1 1leistet der schuldner auf eine mahnung des gläubigers nicht die nach dem eintritt der fälligkeit erfolgt so kommt er durch die mahnung in verzug. Seit einer ersten einschneidenden änderung des 286 bgb kommt der schuldner einer geldforderung grundsätzlich spätestens 30 tage nach fälligkeit und zugang einer rechnung in verzug.
Sie erfolgt einseitig durch den gläubiger und ist empfangsbedürftig durch den schuldner. 2der mahnung stehen die erhebung der klage auf die leistung sowie die zustellung eines mahnbescheids im mahnverfahren gleich. Eine mahnung bei entgeltforderungen auch als zahlungserinnerung bezeichnet ist die bestimmte und eindeutige aufforderung des gläubigers an den schuldner die geschuldete leistung zu erbringen. 1 leistet der schuldner auf eine mahnung des gläubigers nicht die nach dem eintritt der fälligkeit erfolgt so kommt er durch die mahnung in verzug.