
Mahnung 286. 1 bis 4 bgb. 2der mahnung stehen die erhebung der klage auf die leistung sowie die zustellung eines mahnbescheids im mahnverfahren gleich. 1 1leistet der schuldner auf eine mahnung des gläubigers nicht die nach dem eintritt der fälligkeit erfolgt so kommt er durch die mahnung in verzug. Staudinger bgblöwischfeldmann berlin 2009 286 rn.
286 verzug des schuldners 1 leistet der schuldner auf eine mahnung des gläubigers nicht die nach dem eintritt der fälligkeit erfolgt so kommt er durch die mahnung in verzug. So ist eine mahnung entbehrlich wenn für die leistung also beispielsweise die zahlung des kaufpreises entweder konkret eine zeit nach dem kalender bestimmt wurde oder zumindest bestimmbar ist. Sie erfolgt einseitig durch den gläubiger und ist empfangsbedürftig durch den schuldner. Der mahnung stehen die erhebung der klage auf die leistung sowie die zustellung eines mahnbescheids im mahnverfahren gleich.
Vorausgesetzt ist dabei dass die leistung aus der sich die geldforderung ergibt unstrittig und vollständig erbracht ist. Ausnahmen von der pflicht zum mahnen enthalten 286 abs. 1 leistet der schuldner auf eine mahnung des gläubigers nicht die nach dem eintritt der fälligkeit erfolgt so kommt er durch die mahnung in verzug. 3 und 4 bgb regelt zwei weitere fälle der entbehrlichkeit der mahnung die bis zum 31122001 gesetzlich nicht geregelt waren und dennoch als entwicklungen der rechtsprechung zum geltenden recht gehörten.