Mahnung 286. Der mahnung stehen die erhebung der klage auf die leistung sowie die zustellung eines mahnbescheids im mahnverfahren gleich. 2der mahnung stehen die erhebung der klage auf die leistung sowie die zustellung eines mahnbescheids im mahnverfahren gleich. So ist eine mahnung entbehrlich wenn für die leistung also beispielsweise die zahlung des kaufpreises entweder konkret eine zeit nach dem kalender bestimmt wurde oder zumindest bestimmbar ist. 1 1leistet der schuldner auf eine mahnung des gläubigers nicht die nach dem eintritt der fälligkeit erfolgt so kommt er durch die mahnung in verzug.
Sie erfolgt einseitig durch den gläubiger und ist empfangsbedürftig durch den schuldner. Ausnahmen von der pflicht zum mahnen enthalten 286 abs. 1 bis 4 bgb. 286 verzug des schuldners 1 leistet der schuldner auf eine mahnung des gläubigers nicht die nach dem eintritt der fälligkeit erfolgt so kommt er durch die mahnung in verzug.
1 leistet der schuldner auf eine mahnung des gläubigers nicht die nach dem eintritt der fälligkeit erfolgt so kommt er durch die mahnung in verzug. Eine mahnung bei entgeltforderungen auch als zahlungserinnerung bezeichnet ist die bestimmte und eindeutige aufforderung des gläubigers an den schuldner die geschuldete leistung zu erbringen. Staudinger bgblöwischfeldmann berlin 2009 286 rn. 3 und 4 bgb regelt zwei weitere fälle der entbehrlichkeit der mahnung die bis zum 31122001 gesetzlich nicht geregelt waren und dennoch als entwicklungen der rechtsprechung zum geltenden recht gehörten.