Mahnung 286. 3 und 4 bgb regelt zwei weitere fälle der entbehrlichkeit der mahnung die bis zum 31122001 gesetzlich nicht geregelt waren und dennoch als entwicklungen der rechtsprechung zum geltenden recht gehörten. Mahnung 286 bgb eine mahnung ist eine an den schuldner gerichtet leistungsbewirkungsaufforderung. Sie erfolgt einseitig durch den gläubiger und ist empfangsbedürftig durch den schuldner. 1 leistet der schuldner auf eine mahnung des gläubigers nicht die nach dem eintritt der fälligkeit erfolgt so kommt er durch die mahnung in verzug.
Der mahnung stehen die erhebung der klage auf die leistung sowie die zustellung eines mahnbescheids im mahnverfahren gleich. 2der mahnung stehen die erhebung der klage auf die leistung sowie die zustellung eines mahnbescheids im mahnverfahren gleich. Nach 286 i s2 bgb steht der mahnung die erhebung einer leistungsklage und die zustellung eines mahnbescheids im gerichtlichen mahnverfahren gem. 286 verzug des schuldners 1 leistet der schuldner auf eine mahnung des gläubigers nicht die nach dem eintritt der fälligkeit erfolgt so kommt er durch die mahnung in verzug.
1 bis 4 bgb. Vorausgesetzt ist dabei dass die leistung aus der sich die geldforderung ergibt unstrittig und vollständig erbracht ist. Seit einer ersten einschneidenden änderung des 286 bgb kommt der schuldner einer geldforderung grundsätzlich spätestens 30 tage nach fälligkeit und zugang einer rechnung in verzug. So ist eine mahnung entbehrlich wenn für die leistung also beispielsweise die zahlung des kaufpreises entweder konkret eine zeit nach dem kalender bestimmt wurde oder zumindest bestimmbar ist.