Ordentliche kündigung frist betriebsrat. Ordentliche kündigungen können betriebs personen oder verhaltensbedingt sein 1 abs. Der 102 betrvg benennt für die anhörung des betriebsrats zwei unterschiedlich fristen. Vor einer außerordentlichen kündigung muss zusätzlich seine zustimmung eingeholt werden. Die möglichkeit für einen widerspruch ist beispielsweise gegeben wenn das unternehmen bei der auswahl des betreffenden arbeitnehmers soziale gesichtspunkte nicht ausreichend berücksichtigt hat.
2äußert er sich innerhalb dieser frist nicht gilt seine zustimmung zur kündigung als erteilt. 2 1hat der betriebsrat gegen eine ordentliche kündigung bedenken so hat er diese unter angabe der gründe dem arbeitgeber spätestens innerhalb einer woche schriftlich mitzuteilen. Der betriebsrat kann einer ordentlichen kündigung im rahmen der vorgesehenen frist widersprechen wenn bestimmte in 102 betrvg genannte voraussetzungen gegeben sind. Diese kann vom arbeitsgericht ersetzt werden.
Versäumt der betriebsrat im ersten fall diese frist so gilt seine zustimmung als erteilt. Bei einer ordentlichen kündigung ist das arbeitsverhältnis nicht sofort beendet sondern erst nach einer frist. Das wichtigste in kürze. Einmal die wochenfrist bei der anhörung zur ordentlichen kündigung und einmal eine frist von drei tagen wenn es um außerordentliche kündigungen geht.
3hat der betriebsrat gegen eine außerordentliche kündigung bedenken so hat er diese unter angabe der gründe. Zu diesem zeitpunkt hat der betroffene arbeitnehmer jedoch noch keine kenntnis von seiner kündigung. Der betriebsrat ist jedoch der meinung dass der zu kündigende innerhalb dieser frist von 1 woche zuerst gehört werden soll 102 abs.