Ordentliche kündigung gründe. Ansonsten ist sie sozial ungerechtfertigt. Es handelt sich dann nicht um eine fristlose außerordentliche kündigung nach 626 bgb sondern um eine so genannte entfristete kündigung. Eine ordentliche kündigung muss grundsätzlich dann begründet werden wenn sie vom arbeitgeber ausgesprochen wird. Gründe für außerordentliche kündigungen in besonders schwer wiegenden fällen ist nach 626 bürgerliches gesetzbuch bgb aber auch eine außerordentliche fristlose kündigung gerechtfertigt wenn dem arbeitgeber eine fortsetzung des arbeitsverhältnisses in der regel bei grobem fehlverhalten des mitarbeiters nicht mehr zugemutet werden kann.
Ist das kündigungsschutzgesetz anwendbar muss der arbeitgeber einen kündigungsgrund nachweisen. Die bedeutung des grundes nach dem kündigungsschutzgesetz im rahmen des kündigungsschutzgesetzes kschg werden an den kündigungsgrund ebenfalls besondere anforderungen gestellt. Diese können personenbedingt verhaltensbedingt oder betriebsbedingt sein. Abgabe der eidesstattlichen versicherung durch den mieter insolvenz des mieters oder des vermieters zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das vermögen des mieters.
Erfolgt die ordentliche kündigung durch den arbeitnehmer kann diese kündigung ohne angabe von gründen ausgesprochen werden. Wird es angewendet muss die ordentliche kündigung aus sozial gerechtfertigten gründen erfolgen die der arbeitgeber nachzuweisen hat. Der grund einer ordentlichen kündigung muss daher stets hinterfragt und auf seine zulässigkeit überprüft werden. Die parteien können im mietvertrag gründe für eine fristlose kündigung im detail aufzählen zb.
Aufgrund des vorgenannten sachverhaltes beabsichtigt die firma das arbeitsverhältnis des arbeitnehmers unmittelbar nach abschluss des anhörungsverfahrens durch ordentliche kündigung zu beenden. Ordentliche kündigung des vermieters 1 1 der vermieter kann nur kündigen wenn er ein berechtigtes interesse an der beendigung des mietverhältnisses hat. Die firma hält eine ordentliche kündigung aus folgenden gründen für erforderlich.