Ein mit einer e mail eingelegter einspruch gegen einen bußgeldbescheid ist nicht gültig. Einen zeugenfragebogen erhält ein betroffener in der regel dann wenn die behörden bereits wissen dass der halter den verstoß nicht begangen hat. Gemäß 67 owig ist ein einspruch entweder schriftlich oder zur niederschrift der verwaltungsbehörde einzulegen. vorlage verwarnung falschparker