änderungskündigung arbeitsvertrag durch arbeitgeber. Für alle änderungen die auf der basis des bisherigen arbeitsvertrags nicht per weisung oder versetzung umsetzbar sind benötigt der arbeitgeber die zustimmung des arbeitnehmers. Jede kündigung eines arbeitsverhältnisses bedarf der schriftform so dass diese auch für eine änderungskündigung verbindlich vorgeschrieben ist. Eine änderungskündigung ist nicht notwendig weil der arbeitgeber die gewünschten änderungen durch weisung oder versetzung herbeiführen kann. Die änderungskündigung kann durch den arbeitnehmer angenommen oder abgelehnt werden.
Im folgenden ratgeber finden sie informationen was konkret eine änderungskündigung beschreibt auf welcher rechtsgrundlage diese erfolgen kann und welche konsequenzen sich daraus ergeben können. Der arbeitnehmer kann die änderungskündigung unter vorbehalt annehmen. Die änderungskündigung bedeutet die beendigung des ursprünglichen arbeitsverhältnisses und die möglichkeit der fortsetzung dieses arbeitsverhältnisses unter anderen bedingungen. Grundsätzlich hat der arbeitgeber aufgrund gesetzlicher bestimmungen und ergänzender regelungen im arbeitsvertrag im rahmen des direktionsrechts die möglichkeit bestimmte eckpunkte des arbeitsverhältnisses einseitig zu regeln.
Der erste schritt ist also noch einmal genau den arbeitsvertrag zu studieren was darin festgelegt ist. Voraussetzungen für eine änderungskündigung des arbeitsvertrages. Grundsätzlich hat der arbeitgeber durch sein weisungsrecht zahlreiche möglichkeiten das arbeitsverhältnis zu verändern. Einvernehmliche vertragsänderungen sind im rahmen des geltenden rechts unproblematisch und jederzeit möglich.
Will der arbeitgeber die im arbeitsvertrag geregelten bedingungen des arbeitsverhältnisses zu seinen gunsten ändern bleibt ihm wenn der arbeitnehmer mit den regelmäßig schlechteren arbeitsbedingungen nicht einverstanden ist nur der ausspruch einer änderungskündigung.