änderungskündigung arbeitsvertrag durch arbeitgeber. Grundsätzlich hat der arbeitgeber durch sein weisungsrecht zahlreiche möglichkeiten das arbeitsverhältnis zu verändern. Jede kündigung eines arbeitsverhältnisses bedarf der schriftform so dass diese auch für eine änderungskündigung verbindlich vorgeschrieben ist. Auch hier gilt die 3 wochenfrist. Wann ist eine änderungskündigung durch den arbeitgeber erlaubt.
Grundsätzlich hat der arbeitgeber aufgrund gesetzlicher bestimmungen und ergänzender regelungen im arbeitsvertrag im rahmen des direktionsrechts die möglichkeit bestimmte eckpunkte des arbeitsverhältnisses einseitig zu regeln. Der erste schritt ist also noch einmal genau den arbeitsvertrag zu studieren was darin festgelegt ist. Um klage gegen die änderungskündigung einzureichen besteht eine frist von drei wochen. Eine änderungskündigung ist nicht notwendig weil der arbeitgeber die gewünschten änderungen durch weisung oder versetzung herbeiführen kann.
Die änderungskündigung kann durch den arbeitnehmer angenommen oder abgelehnt werden. Der arbeitnehmer kann die änderungskündigung unter vorbehalt annehmen. Will der arbeitgeber die im arbeitsvertrag geregelten bedingungen des arbeitsverhältnisses zu seinen gunsten ändern bleibt ihm wenn der arbeitnehmer mit den regelmäßig schlechteren arbeitsbedingungen nicht einverstanden ist nur der ausspruch einer änderungskündigung. Für alle änderungen die auf der basis des bisherigen arbeitsvertrags nicht per weisung oder versetzung umsetzbar sind benötigt der arbeitgeber die zustimmung des arbeitnehmers.
In einem in der regel für längere zeit bestehenden arbeitsverhältnis kann der arbeitgeber den wunsch haben einzelne bedingungen des arbeitsvertrages nachträglich zu ändern.