änderungskündigung arbeitsvertrag durch arbeitgeber. Die änderungskündigung bedeutet die beendigung des ursprünglichen arbeitsverhältnisses und die möglichkeit der fortsetzung dieses arbeitsverhältnisses unter anderen bedingungen. Um klage gegen die änderungskündigung einzureichen besteht eine frist von drei wochen. Eine änderungskündigung ist nicht notwendig weil der arbeitgeber die gewünschten änderungen durch weisung oder versetzung herbeiführen kann. Einvernehmliche vertragsänderungen sind im rahmen des geltenden rechts unproblematisch und jederzeit möglich.
Will der arbeitgeber die im arbeitsvertrag geregelten bedingungen des arbeitsverhältnisses zu seinen gunsten ändern bleibt ihm wenn der arbeitnehmer mit den regelmäßig schlechteren arbeitsbedingungen nicht einverstanden ist nur der ausspruch einer änderungskündigung. Die änderungskündigung kann durch den arbeitnehmer angenommen oder abgelehnt werden. Der arbeitnehmer kann die änderungskündigung unter vorbehalt annehmen. Grundsätzlich hat der arbeitgeber durch sein weisungsrecht zahlreiche möglichkeiten das arbeitsverhältnis zu verändern.
Jede kündigung eines arbeitsverhältnisses bedarf der schriftform so dass diese auch für eine änderungskündigung verbindlich vorgeschrieben ist. Der erste schritt ist also noch einmal genau den arbeitsvertrag zu studieren was darin festgelegt ist. Für alle änderungen die auf der basis des bisherigen arbeitsvertrags nicht per weisung oder versetzung umsetzbar sind benötigt der arbeitgeber die zustimmung des arbeitnehmers. Voraussetzungen für eine änderungskündigung des arbeitsvertrages.
Auch hier gilt die 3 wochenfrist.