
änderungskündigung arbeitsvertrag durch arbeitgeber. Voraussetzungen für eine änderungskündigung des arbeitsvertrages. Eine änderungskündigung ist nicht notwendig weil der arbeitgeber die gewünschten änderungen durch weisung oder versetzung herbeiführen kann. Will der arbeitgeber die im arbeitsvertrag geregelten bedingungen des arbeitsverhältnisses zu seinen gunsten ändern bleibt ihm wenn der arbeitnehmer mit den regelmäßig schlechteren arbeitsbedingungen nicht einverstanden ist nur der ausspruch einer änderungskündigung. Der erste schritt ist also noch einmal genau den arbeitsvertrag zu studieren was darin festgelegt ist.
Grundsätzlich hat der arbeitgeber durch sein weisungsrecht zahlreiche möglichkeiten das arbeitsverhältnis zu verändern. Jede kündigung eines arbeitsverhältnisses bedarf der schriftform so dass diese auch für eine änderungskündigung verbindlich vorgeschrieben ist. Die änderungskündigung bedeutet die beendigung des ursprünglichen arbeitsverhältnisses und die möglichkeit der fortsetzung dieses arbeitsverhältnisses unter anderen bedingungen. Grundsätzlich hat der arbeitgeber aufgrund gesetzlicher bestimmungen und ergänzender regelungen im arbeitsvertrag im rahmen des direktionsrechts die möglichkeit bestimmte eckpunkte des arbeitsverhältnisses einseitig zu regeln.
Die änderungskündigung kann durch den arbeitnehmer angenommen oder abgelehnt werden. Der arbeitnehmer kann die änderungskündigung unter vorbehalt annehmen. Um klage gegen die änderungskündigung einzureichen besteht eine frist von drei wochen. Auch hier gilt die 3 wochenfrist.
Für alle änderungen die auf der basis des bisherigen arbeitsvertrags nicht per weisung oder versetzung umsetzbar sind benötigt der arbeitgeber die zustimmung des arbeitnehmers.