änderungskündigung arbeitsvertrag durch arbeitgeber. Einvernehmliche vertragsänderungen sind im rahmen des geltenden rechts unproblematisch und jederzeit möglich. Die änderungskündigung bedeutet die beendigung des ursprünglichen arbeitsverhältnisses und die möglichkeit der fortsetzung dieses arbeitsverhältnisses unter anderen bedingungen. Eine änderungskündigung ist nicht notwendig weil der arbeitgeber die gewünschten änderungen durch weisung oder versetzung herbeiführen kann. Jede kündigung eines arbeitsverhältnisses bedarf der schriftform so dass diese auch für eine änderungskündigung verbindlich vorgeschrieben ist.
Um klage gegen die änderungskündigung einzureichen besteht eine frist von drei wochen. Grundsätzlich hat der arbeitgeber durch sein weisungsrecht zahlreiche möglichkeiten das arbeitsverhältnis zu verändern. Wann ist eine änderungskündigung durch den arbeitgeber erlaubt. Der arbeitnehmer kann die änderungskündigung unter vorbehalt annehmen.
Die änderungskündigung kann durch den arbeitnehmer angenommen oder abgelehnt werden. Auch hier gilt die 3 wochenfrist. In einem in der regel für längere zeit bestehenden arbeitsverhältnis kann der arbeitgeber den wunsch haben einzelne bedingungen des arbeitsvertrages nachträglich zu ändern. Grundsätzlich hat der arbeitgeber aufgrund gesetzlicher bestimmungen und ergänzender regelungen im arbeitsvertrag im rahmen des direktionsrechts die möglichkeit bestimmte eckpunkte des arbeitsverhältnisses einseitig zu regeln.
Will der arbeitgeber die im arbeitsvertrag geregelten bedingungen des arbeitsverhältnisses zu seinen gunsten ändern bleibt ihm wenn der arbeitnehmer mit den regelmäßig schlechteren arbeitsbedingungen nicht einverstanden ist nur der ausspruch einer änderungskündigung.