
Arbeitsrecht abfindung. Das informationspartal zum arbeitsrecht in deutschland. Abfindung ist ein unbestimmter rechtsbegriff der für gewöhnlich eine einmalige leistung zur abgeltung von rechtsansprüchen bezeichnet die meist in form einer geldzahlung oder der überlassung von anderen vermögensgegenständen abgegolten wird. Durch kündigung sowie die verschlechterung der arbeitsbedingungen führen in der praxis häufig zur abfindung an die betroffenen arbeitnehmer. Unseren mandanten bieten wir als lang erfahrene rechtsanwälte und fachanwälte für arbeitsrecht fachkundige beratung im arbeitsrecht zivil und familienrecht handels und gesellschaftsrecht in unserer seit 1970 bestehenden kanzlei.
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Als abfindung wird im deutschen arbeitsrecht eine einmalige geldzahlung des arbeitgebers an den arbeitnehmer genannt die aus anlass der beendigung des arbeitsverhältnisses geleistet wird. Ihr fachanwalt für familienrecht scheidung unterhalt vermögensaufteilung rechtsanwalt aus düsseldorf benrath mit den schwerpunkten erbrecht arbeitsrecht familienrecht. Durch kündigung aufhebungsvertrag überblick.