
Arbeitsrecht abfindung. Abfindung ist ein unbestimmter rechtsbegriff der für gewöhnlich eine einmalige leistung zur abgeltung von rechtsansprüchen bezeichnet die meist in form einer geldzahlung oder der überlassung von anderen vermögensgegenständen abgegolten wird. Bei beendigung des arbeitsvertrags zb. Der abbau von arbeitsplätzen zb. Durch kündigung aufhebungsvertrag überblick.
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