
Arbeitsvertrag für arbeitnehmer. Eine vertragsklausel die den arbeitnehmer zur schweigepflicht über seinen arbeitsverdienst verpflichtet ist grundsätzlich unwirksam weil sie mit der grundgesetzlich garantierten koalitionsfreiheit unvereinbar ist. Arbeitgeber kann die kosten der lohnpfändung nicht auf den arbeitnehmer abwälzen. Die mit der bearbeitung von lohn oder gehaltspfändungen verbundenen kosten des arbeitgebers fallen diesem selbst zur last. Ein arbeitsvertrag ist nach deutschem recht ein privatrechtlicher vertrag zweier vertragspartner zur begründung eines arbeitsverhältnisses.
Arbeitnehmer haben das recht auf ein gewisses maß an urlaub im jahr das der erholung von den arbeitsstrapazen dient. Im arbeitsvertrag muss festgehalten werden dass der arbeitnehmer in der gesetzlichen rentenversicherung freiwillig die stellung eines versicherungspflichtigen arbeitnehmers einnehmen kann wenn er die rentenversicherungspflicht auswählt. Die beiden vertragspartner werden arbeitgeber und arbeitnehmer genannt.