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Arbeitsvertrag für arbeitnehmer. Die beiden vertragspartner werden arbeitgeber und arbeitnehmer genannt. Die mit der bearbeitung von lohn oder gehaltspfändungen verbundenen kosten des arbeitgebers fallen diesem selbst zur last. Ein arbeitsvertrag ist nach deutschem recht ein privatrechtlicher vertrag zweier vertragspartner zur begründung eines arbeitsverhältnisses. Eine vertragsklausel die den arbeitnehmer zur schweigepflicht über seinen arbeitsverdienst verpflichtet ist grundsätzlich unwirksam weil sie mit der grundgesetzlich garantierten koalitionsfreiheit unvereinbar ist.
Termindruck zum beispiel kann schließlich schnell nerven und kräfte schwinden lassen woran die qualität der arbeitsergebnisse mitunter leidet. Arbeitnehmer haben das recht auf ein gewisses maß an urlaub im jahr das der erholung von den arbeitsstrapazen dient. Entscheidet sich ein arbeitnehmer seinen arbeitsvertrag zu kündigen ist diese frist immer einzuhalten sie verändert sich nicht mit länge der betriebszugehörigkeit.